AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB von Friendsmarketing, Postfach 24 80, 58474 Lüdenscheid (Firmensitz)
Inhaber: Sylvia Eick (nachfolgend: FM genannt)
Vertragsbedingungen:
Die Vertragsbedingungen sollen für Auftraggeber/Verwerter und FM die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit bilden, die im kreativen, künstlerischen Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufriedenstellende Arbeitsergebnisse ist. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen allgemeiner kaufmännischer Gepflogenheiten hinausgehen.
1. Geltungsbereich:
FM erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischen der FM und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich solcher dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen - ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
2. Urheber- und Nutzungsrechte:
Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt FM als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Kunden Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) von FM sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelung auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung von FM dürfen unsere Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Die Werke von FM dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von FM. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von FM. Über den Umfang der Nutzung steht FM ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei FM.
3. Honorar:
Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Die übrigen Honorare sind auf Rechnung nach spätestens 10 Tagen per Überweisung fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann FM Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Honorare und angegebene Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4. Zusatzleistungen:
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden gesondert berechnet.
5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr:
An den Arbeiten von FM werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
6. Korrektur und Produktionsüberwachung:
Vor Produktionsbeginn legt FM Korrekturmuster vor, die vom Auftraggeber schriftlich freigegeben werden müssen. Die Produktion wird von FM nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist FM ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
7. Haftung:
Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von FM nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Soweit FM auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet FM nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an FM, stellt er FM von der Haftung frei. Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet FM dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Zu den Aufgaben von FM gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen.
8. Verzug:
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die FM die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen; hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern hat FM auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen Verzögerungen nicht zu vertreten. Diese berechtigen FM, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist FM berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
9. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist Lüdenscheid.